Lohnbuchhaltung
Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter angestellt hat, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiter verpflichtet.
Dies umfasst folgende Aufgaben:
- Pflege der Personenstammdaten
- Führen der Mitarbeiterkontis
- Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge
- Erstellen von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung
- Erfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse
- Erstellen der jährlichen Lohnausweise
- Führen der Mitarbeiter-Ferienlisten
- Erstellen der Krankentag- und Unfallmeldungen
Kontaktieren Sie uns:
FLÜCK TREUHAND AG
Grellingerstrasse 77
4052 Basel
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